Betriebliche Altersversorgung mit der PKDW: Junge Frau sitzt zufrieden vor ihrem Laptop

Informationen für Unternehmen

Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen hat für Sie als Unternehmen absolute Priorität. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiges Element, mit dem Sie wertvolle Fach- und Führungskräfte für Ihr Unternehmen gewinnen und binden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen, die wir Ihnen als Kassenfirma und Ihren Mitarbeiter/innen als Mitglieder der Pensionskasse bieten – und das bei äußerst geringem Verwaltungsaufwand.

Für Unternehmen

Informationen für Versicherte

Als Arbeitnehmer/in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Die PKDW bietet Ihnen faire Preis-Leistungs-Verhältnisse und kompetente, individuelle Beratung. Welche Vorteile die BAV mit der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW) mit sich bringt und welche individuellen Gestaltungsmöglichkeiten Sie als Mitglied der PKDW haben, erfahren Sie hier. Zusätzlich haben wir alle wichtigen Formulare und Informationen in unserem Download-Bereich für Sie zusammengestellt.

Für Versicherte

Informationen für Rentner

Alle wichtigen Formulare und Informationen für Leistungsempfänger/innen (Rentnerinnen und Rentner, Hinterbliebene, Berufsunfähige) der PKDW stehen Ihnen in dieser Rubrik zur Verfügung. Erfahren Sie zusätzlich mehr zur Versteuerung Ihrer Rente und/oder Ihrer (Teil-)Kapitalleistung.

Für Rentnerinnen und Rentner

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VISION – Die PKDW-Zeitschrift

PKDW veröffentlicht erste Studie zur bAV

Mit knapp 2000 Befragten und über 100 Mitgliedsunternehmen freuen wir uns, unsere erste Studie zur betrieblichen Altersversorgung “12 Fragen zur bAV - Was Mitarbeiter über ihre Altersversorgung denken” mit Ihnen zu teilen.

 

Studie jetzt herunterladen

PKDW Portal: Die Startseite des Mitgliederportals der Pensionskasse auf einem Laptop, iPad und iPhone.

PKDW Portal

Das PKDW Portal steht unseren Mitgliedern und Rentnern rund um die Uhr zur Verfügung.

Mitgliederversammlung

Datum
Mittwoch, 2. Juli 2025

Ort
Ruhrgebiet

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der PKDW. Sie entscheidet u.a. über Änderungen der Satzung und der AVB sowie über die Wahl des Aufsichtsrates. Jedes Mitgliedsunternehmen sowie jeder Versicherte der Pensionskasse ist zur Teilnahme berechtigt. 

Ansprechpartnerin
Jana Kirschbaum
E-Mail
Telefon: 0203 99219-31

PKDW Geschäftsbericht: Titelseite des aktuellen Geschäftsberichtes 2023, Duisburg ist echt am Hauptbahnhof

Geschäftsbericht 2023

(…) wenn wir auf das Jahr zurückblicken, müssen wir konstatieren, dass auch 2023 keine unbeschwerte Zeit für uns alle war. Der weiter andauernde Krieg Russlands in der Ukraine, der Terror-Angriff der Hamas auf Israel und der darauffolgende Krieg im Gazastreifen: das Jahr 2023 war geprägt von Kriegen und Krisen. In Deutschland gab es eine schwächelnde Konjunktur und Dauerstreit in der Ampel-Koalition: Heizungsgesetz, Haushaltsdebatten und schließlich das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, das die Regierungsparteien vor sehr herausfordernde Aufgaben gestellt hat. So ist es nicht verwunderlich, dass »Krisenmodus« zum Wort des Jahres gewählt wurde (…)

PKDW Geschäftsbericht 2022: Titelseite des Geschäftsberichtes der Pensionskasse

Geschäftsbericht 2022

(…) das Jahr 2022 war außergewöhnlich – selten gab es eine Phase mit so vielen Krisen zur gleichen Zeit. Der Krieg in der Ukraine, die Lockdown-Serie mit globalen Lieferkettenunterbrechungen, explodierende Energiepreise und eine aus dem Ruder gelaufene Inflation. In der Folge zogen die Notenbanken ihre Zinsen deutlich an und sorgten dadurch für starke Kursrückgänge auf nahezu allen Kapitalmärkten. Hinzu kam ein erneut heißer Sommer und ein milder Winter mit Rekordtemperaturen, die die weltweite Klimaveränderung wieder deutlich in unser aller Bewusstsein gerückt haben (…)

PKDW Geschäftsbericht 2021: Titelseite des Geschäftsberichtes der Pensionskasse

Geschäftsbericht 2021

(…) das Jahr 2021 war ein Jahr, das uns sowohl organisatorisch als auch menschlich sehr gefordert hat. Die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen ist noch nicht überwunden. Die dramatischen Klimaereignisse an der Ahr und der Erft im Sommer haben die Klimakrise wieder in das Zentrum unseres Bewusstseins gerückt, die schließlich auch in einen politischen Machtwechsel in Deutschland mündeten. Das dauerhafte Niedrigzinsumfeld bleibt dabei unser ständiger Begleiter, dem wir uns stellen müssen (…)

VISION: Titelseite der PKDW Zeitschrift zur betrieblichen Altersvorsorge 12/2023

VISION 2023

In dieser Ausgabe:

  • Wege zur Generationengerechtigkeit in Gegenwart und Zukunft
  • Die Firmenberatung der PKDW: Ihr Partner für eine sichere Zukunft
  • Zinsentwicklung - ESG / Nachhaltigkeit
  • Vorstandswechsel bei der PKDW 
  • u.v.m.
VISION: Titelseite der PKDW Zeitschrift zur betrieblichen Altersvorsorge 12/2022

VISION 2022

In dieser Ausgabe:

  • Betriebliche Altersversorgung - in the Middle of Nowhere - oder doch schon am Ziel?
  • Änderungen der Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen im Tarif A zum 01.10.2022
  • u.v.m.
VISON 2021

VISION 2021

In dieser Ausgabe:

  • Nach der Wahl ist vor der Wahl - Die Reformen in der (Betrieblichen) Altersversorgung
  • PSV - Es ist geschafft!
  • u.v.m.

Mitgliederportal

PKDW Portal

Sie möchten: Ihre Rente beantragen? Ihre Adressdaten ändern? Dokumente einfach und sicher austauschen oder eigene Hochrechnungen erstellen? Bitte folgen Sie diesem Link zum PKDW Portal.

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Die häufigsten Fragen

Unternehmen
Versicherte
Rentner
  • 1. Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber?

    • individuelle BAV-Modelle mit vollkommen flexibler Beitragsgestaltung
    • Abbildung innovativer Versorgungsmodelle mit klassischer, fondsgebundener oder hybrider renditeorientierter Ausgestaltung
    • keine Provisionen / Vertriebskosten
    • keine Abschlusskosten (ungezillmerte Tarife)
    • schlanke Prozesse (durch Verwaltungsübernahme)
    • persönliche Ansprechpartner
    • Information Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über unterschiedliche Kommunikationswege
    • Fach- und Praxisseminare für Personalverantwortliche, Betriebsräte uvm.
    • Fokus auf nachhaltiges Investment mit UNPRI-Signatory

     

  • 2. Wie lange gibt es die PKDW?

    Die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft ist ein starkes Traditionsunternehmen, das seit über 90 Jahren besteht (gegründet 1930). Hier geht es zur Geschichte der PKDW.

  • 3. Entstehen Kosten für den Beitritt in die PKDW?

    Nein, natürlich nicht! Die Mitgliedschaft in der Pensionskasse kostenfrei. Laufende Verwaltungskosten sind bereits in unsere Tarife einkalkuliert.

  • 4. Werden Rückstellungen gemäß § 6a EStG gebildet?

    Generell sind keine Pensionsrückstellungen in der Bilanz zu bilden. Es handelt sich bei der PKDW um Pensionskassenzusagen über den Arbeitgeber und nicht um Direktzusagen.

  • 5. Gibt es einen Insolvenzsicherungsschutz?

    Die BAV-Ansprüche in Deutschland sind generell gegen Insolvenzen zu sichern. Damit sind die Versorgungsansprüche Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bestmöglich geschützt. Die entsprechenden Beiträge werden an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) entrichtet.

  • 6. Warum verwendet die PKDW auf ihrer Website keine geschlechterspezifische Sprache?

    Die Pensionskasse respektiert die Rechte aller Menschen - unabhängig vom biologischen oder sozialen Geschlecht.
    Um Ihnen den Lesefluss so angenehm wie möglich zu machen, verwenden wir dennoch in vielen Fällen das generische Maskulinum, also die männliche Form.
    Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich unsere Inhalte (wenn nicht explizit anders erwähnt) immer auf alle Geschlechter beziehen.

  • 1. Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft?

    • keine Abschlusskosten (ungezillmerte Tarife)
    • Wahl aus klassischer (Tarif A), fondsgebundener (Tarif E) oder hybrider renditeorientierter (Tarif K) Altersversorgung
    • keine Provisionen/Vertriebskosten
    • persönliche Ansprechpartner
    • individuelle und vollkommen flexible Beitragsgestaltung
    • Zugang zum PKDW Portal
    • Beitragsfreistellungen jederzeit möglich
    • Einbringung von Sonderzahlungen
  • 2. Warum lohnt sich für mich die Teilnahme an der BAV?

    • steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung durch Entgeltumwandlung
    • obligatorische Arbeitgeberförderung
    • selbst bei geringer Beitragsdauer (rentnennahe Jahrgänge): Abfindung durch Einmalzahlung

     

  • 3. Wer kann Mitglied bei der PKDW werden?

    Beschäftigte unserer Mitgliedsunternehmen können Mitglied der Pensionskasse werden und die Vorteile in Anspruch nehmen.

  • 4. Welche Vorteile bietet das PKDW Portal?

    • Flexibilität
      Sie entscheiden wann und wo! Orts- und zeitunabhängiger Zugriff auf das Portal, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.
    • Änderungen Ihrer persönlichen Daten
      Sie haben geheiratet, sind umgezogen oder haben Ihre E-Mail-Adresse geändert? Über das Mitgliederportal können Sie uns diese Änderungen jederzeit und ganz einfach zukommen lassen – jederzeit und überall.
    • Hochrechnungen selbst erstellen
      Mit wenigen Klicks erstellen Sie individuelle Hochrechnungen, denen Ihre aktuelle Anwartschaft bei der PKDW zugrunde liegt.
    • Rente beantragen
      Beantragen Sie Ihre Leistung ganz einfach online! Mit unseren Online-Formularen im PKDW Portal beantragen Sie Ihre Rente, Berufsunfähigkeitsrente etc. in wenigen Schritten!
    • Einfache Kontaktaufnahme
      Versenden und empfangen Sie Nachrichten und Dokumente ganz einfach über Ihren persönlichen Postkorb.
    • Sicherheit
      Datenschutz und digitale Sicherheit sind uns sehr wichtig! Wir haben besonderen Wert daraufgelegt, dass alle Daten in der EU gespeichert werden. Natürlich sind alle Kommunikationsvorgänge verschlüsselt. Das Sicherheitsniveau liegt hier erheblich über dem der E-Mail.
    • Informationen
      Erhalten Sie auf Wunsch regelmäßig aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema BAV.
    • Weiterentwicklung
      Wir arbeiten stetig daran, unser Portal zu optimieren und Ihnen weitere effiziente Serviceleistungen digital zu bieten.
  • 5. Ab wann kann ich eine Leistung beziehen und wie lange erhalte ich sie?

    Sie erhalten Ihre Altersrente oder Kapitalleistung mit 65 Jahren (Tarif A) bzw. mit 67 Jahren (Tarif K) abschlagsfrei!

    Eine vorgezogene Altersleistung kann ab Alter 62 (für Mitglieder mit Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2012 ab Alter 60), eine hinausgeschobene Leistung bis Alter 68 (Tarif A) bzw. Alter 70 (Tarif K) beantragt werden.

    Ihre Rente wird ein Leben lang ausgezahlt.

  • 6. Kann ich meine Beiträge zurückverlangen?

    Ihre Anwartschaft bei der PKDW ist vertraglich sofort unverfallbar und besonders geschützt und darf nicht durch Beitragsrückzahlung aufgelöst werden. Weder Sie noch eventuelle Gläubiger können Beiträge entnehmen. Die Leistungen werden erst bei Rentenbeginn ausgezahlt.

  • 7. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine vorgezogene Altersrente zu erhalten?

    Um Ihre Rente vorzeitig (vor Alter 65 im Tarif A bzw. 67 im Tarif K) auszahlen zu können, benötigen wir einen Nachweis über Ihr (teilweise) wegfallendes Erwerbseinkommen (z.B. Ihren Rentenbescheid, einen Altersteilzeitvertrag, einen Arbeitslosengeldbescheid).

    Den Antrag auf vorgezogene Alterspension (Tarif A) finden Sie hier.

  • 8. Wann muss ich meine Leistung beantragen?

    Monatliche Bezüge (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente) sollten spätestens sechs Wochen vor Rentenbeginn bei der PKDW beantragt werden.

    Ein Antrag auf Kapitalleistung ist spätestens drei Jahre vor dem gewünschten Auszahlungszeitpunkt bei der PKDW einzureichen.

    Für die Teilkapitalleistung beträgt die Antragsfrist 12 Monate.

    Hier finden Sie die Antragsformulare der PKDW.

  • 9. Ich habe den Arbeitgeber gewechselt. Kann ich meine PKDW-Altersversorgung weiterführen?

    Ja! Sie haben die Möglichkeit Ihre Betriebliche Altersversorgung über Ihren neuen Arbeitgeber fortzuführen. Alle relevanten Unterlagen sowie Informationen für Ihren neuen Arbeitgeber erhalten Sie hier.

    Ist Ihr neuer Arbeitgeber mit der Fortführung über die PKDW nicht einverstanden, können Sie Ihre Anwartschaft bei der PKDW ganz einfach ruhen lassen oder Beiträge privat (aus dem Nettoeinkommen) einzahlen.

  • 10. Kann ich mein Deckungskapital auf einen anderen Versorgungsträger übertragen?

    Liegt Ihr PKDW-Versicherungsbeginn nach dem 31.12.2004, können Sie Ihre Deckungsmittel grundsätzlich bis zu 15 Monate nach Austritt beim Arbeitgeber auf ein neues Versorgungswerk übertragen.

    Ebenso können Sie die Übertragung des Kapitals von Ihrem ehemaligen Versorgungwerk zur PKDW beantragen.

    Die entsprechenden Formulare dazu erhalten Sie hier.

  • 11. Mit welcher Rentenhöhe kann ich rechnen?

    Sie können Ihre voraussichtliche Monatsrente im Tarif A über unseren Tarifrechner ermitteln.

    Wenn Sie bereits Mitglied der PKDW sind, nutzen Sie bitte den Button „Meine Pension“ im PKDW Portal. Hier wird Ihre aktuell erreichte Anwartschaft bereits in Ihre Berechnung einkalkuliert.

  • 12. Ist meine Anwartschaft vererbbar?

    Ihr Vertrag im Tarif A bei der PKDW beinhaltet eine obligatorische Hinterbliebenenversorgung. Im Sterbefall haben Witwen und Witwer sowie eingetragene gleichgeschlechtliche Ehepartner einen Anspruch auf 60%, unterhaltspflichtige Waisen (bis max. 25 Jahre) auf 15% bzw. 30% der jeweiligen Anwartschaft oder Rente.

    Sofern Sie im Tarif K versichert sind, besteht ein reiner Anspruch auf Altersleistung (Alterspension bzw. Teilkapitalleistung).

  • 13. Kann ich nach dem Austritt bei meinem Arbeitgeber meine Abfindung bei der PKDW einbringen?

    Grundsätzlich ist die Einzahlung Ihrer Abfindung nach Ausscheiden beim Arbeitgeber möglich. Bitte lesen Sie hierzu unser Infoblatt „Vervielfältigungsregelung“.

  • 14. Warum verwendet die PKDW auf ihrer Website kein genderspezifische Sprache?

    Die Pensionskasse respektiert die Rechte aller Menschen - unabhängig vom biologischen oder sozialen Geschlecht.
    Um Ihnen den Lesefluss so angenehm wie möglich zu machen, verwenden wir dennoch in vielen Fällen das generische Maskulinum, also die männliche Form.
    Wir möchten an dieser Stelle aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich unsere Inhalte (wenn nicht explizit anders erwähnt) immer auf alle Geschlechter beziehen.

  • 1. Wie wird meine PKDW-Rente versteuert?

    Renten und Kapitalauszahlungen aus Beiträgen, die steuerfrei eingezahlt wurden, sind steuerpflichtig. Haben Sie Ihre Rente aus pauschal versteuertem oder versteuertem Einkommen finanziert, wird nur der Ertragsanteil versteuert. Ihre Rente unterliegt in der Regel der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

    Für ausführlichere Informationen lesen Sie bitte auch unsere Informationsblätter

    „Ihre Altersrente – Steuern und Sozialabgaben“ +

    „Ihre Kapitalleistung – Steuern und Sozialabgaben“.

  • 2. Welche Vorteile bietet das PKDW Portal?

    • Flexibilität

    Sie entscheiden wann und wo! Orts- und zeitunabhängiger Zugriff auf das Portal, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.

    • Änderungen Ihrer persönlichen Daten

    Sie haben geheiratet, sind umgezogen oder haben Ihre E-Mail-Adresse geändert? Über das Mitgliederportal können Sie uns diese Änderungen jederzeit und ganz einfach zukommen lassen – jederzeit und überall.

    • Hochrechnungen selbst erstellen

    Mit wenigen Klicks erstellen Sie individuelle Hochrechnungen, denen Ihre aktuelle Anwartschaft bei der PKDW zugrunde liegt.

    • Rente beantragen

    Beantragen Sie Ihre Leistung ganz einfach online! Mit unseren Online-Formularen im PKDW Portal beantragen Sie Ihre Rente, Berufsunfähigkeitsrente etc. in wenigen Schritten!

    • Einfache Kontaktaufnahme

    Versenden und empfangen Sie Nachrichten und Dokumente ganz einfach über Ihren persönlichen Postkorb.

    • Sicherheit

    Datenschutz und digitale Sicherheit sind uns sehr wichtig! Wir haben besonderen Wert daraufgelegt, dass alle Daten in der EU gespeichert werden. Natürlich sind alle Kommunikationsvorgänge verschlüsselt. Das Sicherheitsniveau liegt hier erheblich über dem der E-Mail.

    • Informationen

    Erhalten Sie auf Wunsch regelmäßig aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema BAV.

    • Weiterentwicklung

    Wir arbeiten stetig daran, unser Portal zu optimieren und Ihnen weitere effiziente Serviceleistungen digital zu bieten.

  • 3. Warum verwendet die PKDW auf ihrer Website keine genderspezifische Sprache?

    Die Pensionskasse respektiert die Rechte aller Menschen - unabhängig vom biologischen oder sozialen Geschlecht.
    Um Ihnen den Lesefluss so angenehm wie möglich zu machen, verwenden wir dennoch in vielen Fällen das generische Maskulinum, also die männliche Form.
    Wir möchten an dieser Stelle aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich unsere Inhalte (wenn nicht explizit anders erwähnt) immer auf alle Geschlechter beziehen.

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