Informationen für Rentner

Informationen für Rentner Betriebliche Altersversorgung

Sie möchten Ihre Leistung beantragen oder haben Fragen zu Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Antworten!

Falls eine Ihrer Fragen doch unbeantwortet bleiben sollte, werfen Sie einfach einen Blick auf den Bereich „Häufige Fragen“. Und wenn Sie dort ebenfalls nicht fündig werden sollten, können Sie uns selbstverständlich auch anrufen. Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • lebenslange Altersrenten
  • abschlagsfreie Altersrente ab Alter 65
  • Zuschläge bei späterer Inanspruchnahme der Leistung
  • Hinterbliebenenversorgung

  • Überweisungen auch ins Ausland
  • jährliche Renteninformation - auch digital abrufbar 
  • direkte Ansprechpartner

Alle Themen

  • Auszahlung der Rente

    Ihre Rente kommt zum Monatsende

    Wir zahlen Ihnen Ihre Rente jeweils am Ende des Monats aus. Zu Beginn Ihrer Rentenzahlung senden wir Ihnen zunächst einen Rentenbescheid inklusive einer Rentenberechnung zu. Damit haben Sie dann alle Details über die Zusammensetzung Ihrer Rente vorliegen.

    Wenn Sie in einem Staat leben sollten, der nicht zur EU gehört, überweisen wir Ihnen Ihre Rente quartalsweise.

  • Steuern und Sozialabgaben

    Steuern und Sozialabgaben

    Leistungen (Rente / Kapitalauszahlung), die Sie von einer Pensionskasse beziehen, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Steuern werden allerdings nicht von der PKDW einbehalten. Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Dazu erhalten Sie von uns zu Beginn Ihrer Rentenzahlung und bei Änderung der Rentenhöhe eine "Leistungsmitteilung" zur Vorlage beim Finanzamt nach § 22 Nr. 5 EStG.

    Zur Versteuerung

     

    Leistungen der Pensionskasse, die sich aus steuerfrei eingebrachten oder Riester-geförderten Beiträgen ergeben, sind voll steuerpflichtig.

    Leistungen aus pauschal oder individuell versteuerten Beiträgen sind nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern.

    Die Höhe des Ertragsanteils hängt von Ihrem Alter beim Renteneintritt ab:

    PKDW-Versteuerung

    Zu den Sozialabgaben

    Ob Ihre Rente kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist und wir deshalb Beiträge aus Ihrer monatlichen Rente direkt an Ihre Krankenkasse weiterleiten, entscheidet die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse. Wenn wir Ihnen Ihre Rente zum ersten Mal auszahlen, sind wir daher dazu verpflichtet, Ihrer Krankenkasse diesen Versorgungsbezug zu melden.

    Ihre Rente unterliegt grundsätzlich in der vollen Höhe der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ausnahmsweise sind Anteile Ihrer Rente beitragsfrei, sofern Sie

    • Ihre Versorgung mit der PKDW nach Ausscheiden aus dem Betrieb mit rein privaten Beiträgen und ohne Beteiligung eines Arbeitgebers fortgeführt haben oder
    • riestergeförderte Beiträge gemäß § 10a, 82ff EStG erbracht haben.

    Auf den Anteil Ihrer Kapitalleistung, der aus diesen Beitragszahlungen erlangt wurde, werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.

    Seit dem 01.07.2023 ist das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege in Kraft. Danach gelten neue Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Für Beitragspflichtige ohne Kinder beträgt der Beitragssatz nun 4,00 %, für Eltern grundsätzlich 3,40 %. Ab dem 2. Bis zum 5. Kind im Alter unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz jeweils um 0,25 %-Punkte.

    Damit wir von Ihrer Rente nur den regulären Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung abführen, benötigen wir von Ihnen den Nachweis Ihrer Elternschaft. Dafür genügt eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes.

    Entlastung der Betriebsrentner ab 01.01.2020 bei der gesetzlichen Krankenversicherung

    Das am 12.12.2019 beschlossene „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) sieht ab 2020 einen Freibetrag für Betriebsrenten von monatlich 159,25 € vor und soll jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden. Künftig werden nur für den über diesen Betrag hinausgehenden Teil der Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) fällig. Der neue Freibetrag gilt für gesetzlich Pflichtversicherte, nicht jedoch für freiwillig krankenversicherte Rentner. Bei Bezug von mehreren Betriebsrenten werden diese addiert und insgesamt nur ein Freibetrag berücksichtigt.

    Bislang galt eine Freigrenze von zuletzt 155,75 € (Stand 2019). Betriebsrenten bis zu dieser Höhe blieben beitragsfrei. Sobald die Freigrenze - wenn auch nur um einen Cent - wertmäßig überschritten wurde, war die gesamte Summe der Betriebsrente zu verbeitragen.

    Die gesetzliche Neuregelung bezieht sich ausschließlich auf die Beiträge zur Krankenversicherung. Beiträge zur Pflegeversicherung sind hiervon nicht umfasst. Insoweit gilt weiterhin ausschließlich die Freigrenze.

    Angesichts des kurzfristigen Inkrafttretens der Neuregelungen zum 01.01.2020 und der damit einhergehenden umfassenden Umsetzungserfordernisse in technischer und organisatorischer Hinsicht ist eine kurzfristige Berücksichtigung bei der Auszahlung der Betriebsrenten nicht möglich. Laut GKV- Spitzenverband ist davon auszugehen, dass die entsprechende Anpassung des Meldeverfahrens voraussichtlich nicht vor 2021 abschließend vorgenommen werden kann. Zunächst werden die Abzüge auf Betriebsrenten noch wie bisher erfolgen. Sobald die praktische Umsetzung der Neuerungen abgeschlossen ist, erhalten alle Rentnerinnen und Rentner selbstverständlich die zwischenzeitlich zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung rückwirkend erstattet, ohne einen Antrag hierfür stellen zu müssen.

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Unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail an info@pkdw.de

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Häufige Fragen

  • 1. Wie wird meine PKDW-Rente versteuert?

    Renten und Kapitalauszahlungen aus Beiträgen, die steuerfrei eingezahlt wurden, sind steuerpflichtig. Haben Sie Ihre Rente aus pauschal versteuertem oder versteuertem Einkommen finanziert, wird nur der Ertragsanteil versteuert. Ihre Rente unterliegt in der Regel der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

    Für ausführlichere Informationen lesen Sie bitte auch unsere Informationsblätter

    „Ihre Altersrente – Steuern und Sozialabgaben“ +

    „Ihre Kapitalleistung – Steuern und Sozialabgaben“.

  • 2. Welche Vorteile bietet das PKDW Portal?

    • Flexibilität
      Sie entscheiden wann und wo! Orts- und zeitunabhängiger Zugriff auf das Portal, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.
    • Änderungen Ihrer persönlichen Daten
      Sie haben geheiratet, sind umgezogen oder haben Ihre E-Mail-Adresse geändert? Über das Mitgliederportal können Sie uns diese Änderungen jederzeit und ganz einfach zukommen lassen – jederzeit und überall.
    • Hochrechnungen selbst erstellen
      Mit wenigen Klicks erstellen Sie individuelle Hochrechnungen, denen Ihre aktuelle Anwartschaft bei der PKDW zugrunde liegt.
    • Rente beantragen
      Beantragen Sie Ihre Leistung ganz einfach online! Mit unseren Online-Formularen im PKDW Portal beantragen Sie Ihre Rente, Berufsunfähigkeitsrente etc. in wenigen Schritten!
    • Einfache Kontaktaufnahme
      Versenden und empfangen Sie Nachrichten und Dokumente ganz einfach über Ihren persönlichen Postkorb.
    • Sicherheit
      Datenschutz und digitale Sicherheit sind uns sehr wichtig! Wir haben besonderen Wert daraufgelegt, dass alle Daten in der EU gespeichert werden. Natürlich sind alle Kommunikationsvorgänge verschlüsselt. Das Sicherheitsniveau liegt hier erheblich über dem der E-Mail.
    • Informationen
      Erhalten Sie auf Wunsch regelmäßig aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema BAV.
    • Weiterentwicklung
      Wir arbeiten stetig daran, unser Portal zu optimieren und Ihnen weitere effiziente Serviceleistungen digital zu bieten.
  • 3. Warum verwendet die PKDW auf ihrer Website keine genderspezifische Sprache?

    Die Pensionskasse respektiert die Rechte aller Menschen - unabhängig vom biologischen oder sozialen Geschlecht.
    Um Ihnen den Lesefluss so angenehm wie möglich zu machen, verwenden wir dennoch in vielen Fällen das generische Maskulinum, also die männliche Form.
    Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich unsere Inhalte (wenn nicht explizit anders erwähnt) immer auf alle Geschlechter beziehen.

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Bei weiteren Fragen können Sie auch unser praktisches Kontaktformular nutzen.

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