Aktuelles

Aktuelles Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Aktuelle Informationen rund um die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW) und die Welt der Betrieblichen Altersversorgung erhalten Sie hier.

Termine

Die PKDW bietet regelmäßig Seminare / Webinare an, in denen wir aktuelle Neuigkeiten der Betrieblichen Altersversorgung behandeln und Inhalte leicht verständlich für Personalverantwortliche und alle, die sich in Ihrem Unternehmen mit dem Thema BAV befassen, vermitteln. Ebenso finden Sie hier die aktuellen Daten zu geplanten Veranstaltungen wie der Mitgliederversammlung der PKDW oder dem Deutschen BetriebsräteTag.

  • Termine

    Mitgliederversammlung

    Datum
    Mittwoch, 3. Juli 2024 (nachmittags)

    Ort
    ACHAT Hotel Bremen City
    Birkenstraße 15
    28195 Bremen

    Routenplaner

    Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der PKDW. Sie entscheidet u.a. über Änderungen der Satzung und der AVB sowie über die Wahl des Aufsichtsrates. Jedes Mitgliedsunternehmen sowie jeder Versicherte der Pensionskasse ist zur Teilnahme berechtigt. 

    Ansprechpartnerin
    Jana Kirschbaum
    E-Mail
    Telefon: 0203 99219-31

    PKDW-Seminar

    PKDW Seminar für unsere Mitgliedsunternehmen mit aktuellen Themen in der betrieblichen Altersversorgung

    Datum
    Donnerstag, 4. Juli 2024 (vormittags)

    Ort
    ACHAT Hotel Bremen City
    Birkenstraße 15
    28195 Bremen

    Routenplaner

    Ansprechpartnerin
    Jana Kirschbaum
    E-Mail
    Telefon: 0203 99219-31

Nachrichten

  • 2024
    • Rechengrößen 2024

      Hier finden Sie eine Übersicht über die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2024.

      Der steuerfrei Höchstbetrag, der für die betriebliche Altersversorgung genutzt werden kann, liegt bei 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG, RV West). 

      Mit Anhebung der BBG sind das in diesem Jahr 7.248 Euro.

      Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können dementsprechend 3.624 Euro jährlich (302 Euro / Monat) steuer- und sozialabgabenfrei in ihre betriebliche Altersversorgung einbringen (4% der BBG). Weitere 3.624 Euro (4% der BBG) können zusätzlich steuerfrei genutzt werden.

  • Archiv

      2023

      2022

      • Die PKDW ist Unterzeichner der UNPRI

        Die Pensionskasse ist Unterzeichner der "Principles for Responsible Investement", einer Investoreninitiative in Partnerschaft mit der UNEP Finance Initiative und dem UN Global Compact.

        Die PRI-Initiative widmet sich der Umsetzung ihrer sechs Grundsätze für verantwortliches Investieren. Dabei soll ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (ESG) geschaffen werden.

        Die sechs Prinzipien lauten:

        1. Wir werden ESG-Themen in die Analyse und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
        2. Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
        3. Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
        4. Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
        5. Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
        6. Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.

        Weitere Informationen finden Sie unter www.unpri.org.

      • Erläuterungen zur Renteninformation 2021
      • Explanatory notes on your pension information 2021
      • Rechengrößen 2022

        Die aktuellen Rechengrößen in der Sozialversicherung finden Sie in einer Übersicht unter Rechengrößen 2022.

      2021

      • Nachhaltigkeit wird „New Normal“ – aber mit vielen Fragezeichen
      • BAV in Bewegung - Webinar vom 07.09.2021

        "BAV in Bewegung. Heute – Morgen – Übermorgen" lautete der Titel des ursprünglich für März 2021 geplanten PKDW-Seminars, das am 7. September situationsbedingt online stattfand.

        Über 120 Verantwortliche (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) unserer Mitgliedsunternehmen, unter anderem aus den Bereichen HR, Finanzen und Betrieblicher Altersversorgung, nahmen am PKDW-Webinar teil und lauschten den Vorträgen der Referentinnen und Referenten Andreas Fritz, Bernhard Gilgenberg, Tanja Hahlen, Natalie Reichhardt und Volker Winter.

        Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt seit dem Jahr 2018 wesentliche Neuerungen in der Betrieblichen Altersversorgung mit sich, doch die BAV bewegt sich weiter. Auch im Jahr 2022 (in den Jahren 2021 und 2022) stehen wesentliche Änderungen im Bereich der BAV bevor, die unsere Referenten und Referentinnen thematisierten und visuell veranschaulichten.

        So ging es unter anderem um die Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen, einer Neuerung, die erstmals zum 01.01.2022 umgesetzt wird, jedoch bereits seit Monaten Handlungen der Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse erfordert. Des Weiteren wurden im ersten Teil der Veranstaltung folgende Themen behandelt: der obligatorische Arbeitgeberzuschuss (ab 2022), renditeoptimierte Ausgestaltung der BAV, Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage und Digitale Transformation in der BAV.

        An der Fragerunde, die im Anschluss an Teil 1 des Webinars stattfand, beteiligten sich viele unserer Gäste. Insbesondere die Themen Insolvenzsicherung und der 15%ige obligatorische Arbeitgeberzuschuss warfen Fragen auf und wurden angeregt diskutiert. Jegliche Einzelfragen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer (und Teilnehmerinnen) konnten zufriedenstellend beantwortet werden.

        Der zweite Teil der Veranstaltung beschäftigte sich mit den Zusageformen in der Betrieblichen Altersversorgung sowie mit alternativen BAV-Modellen in Niedrigzinszeiten – auch hier konnten im Anschluss Fragen gestellt werden.

        Die Rückmeldungen zum Webinar waren uneingeschränkt positiv. Das Webinar wurde als kurzweilig, informativ und gut verständlich deklariert und wird von unseren Gästen klar weiterempfohlen.

        Wir freuen uns auch im nächsten Jahr weitere PKDW-Seminare zu veranstalten und hoffen sehr, unsere Teilnehmer, altbekannte und neue Gesichter, nach langer Zeit einmal wieder persönlich zu treffen und sprechen zu können.

        Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne unabhängig von unseren Seminaren. Wenn Sie Fragen zur Betrieblichen Altersversorgung mit der PKDW oder zu konkreten Umsetzungen BAV-relevanter Thematiken haben, melden Sie sich gerne.

        Hier können Sie sich unser Webinar "BAV in Bewegung. Heute - Morgen - Übermorgen" vom 7.9.2021 noch einmal ansehen.

        Agenda:

        • Obligatorischer Arbeitgeber-Zuschuss ab 2022 nach dem BRSG 
        • Renditeoptimierte Ausgestaltung der BAV 
        • Insolvenzsicherung in der BAV
        • Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage
        • Digitale Transformation in der BAV
        • Zusageformen in der BAV 
        • Alternative BAV-Modelle in Niedrigzinszeiten

         

        Zum Webinar

      • Das PKDW-Mitgliederportal ist da!

        Wir freuen uns, Ihnen das PKDW Portal vorstellen zu können.

        Ergänzend zur persönlichen telefonischen und digitalen Beratung der Pensionskasse bieten wir Ihnen ab sofort eine neue digitale Plattform, mit der Sie flexibel und umweltbewusst Kontakt zur Pensionskasse aufnehmen und Daten absolut sicher austauschen können. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit rund um die Uhr Änderungen Ihrer persönlichen Daten vorzunehmen, eine Leistung zu beantragen u.v.m.

        Das bietet das Portal:

        Flexibilität

        Sie entscheiden wann und wo! Orts- und zeitunabhängiger Zugriff auf das Portal, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.

        • Änderungen Ihrer persönlichen Daten
          Sie haben geheiratet, sind umgezogen oder haben Ihre E-Mail-Adresse geändert? Über das Mitgliederportal können Sie uns diese Änderungen jederzeit und ganz einfach zukommen lassen – jederzeit und überall.
        • Hochrechnungen selbst erstellen
          Mit wenigen Klicks erstellen Sie individuelle Hochrechnungen, denen Ihre aktuelle Anwartschaft bei der PKDW zugrunde liegt.
        • Rente beantragen
          Beantragen Sie Ihre Leistung ganz einfach online! Mit unseren Online-Formularen im Mitgliederportal beantragen Sie Ihre Rente, Berufsunfähigkeitsrente etc. in wenigen Schritten!
        • Einfache Kontaktaufnahme
          Versenden und empfangen Sie Nachrichten und Dokumente ganz einfach über Ihren persönlichen Postkorb.

        Sicherheit

        Datenschutz und digitale Sicherheit sind uns sehr wichtig! Wir haben besonderen Wert daraufgelegt, dass alle Daten in der EU gespeichert werden. Natürlich sind alle Kommunikationsvorgänge verschlüsselt. Das Sicherheitsniveau liegt hier erheblich über dem der E-Mail.

        Informationen

        Erhalten Sie auf Wunsch regelmäßig aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema BAV.

        Weiterentwicklung

        Wir arbeiten stetig daran, unser Portal zu optimieren und Ihnen weitere effiziente Serviceleistungen digital zu bieten.

      • Erläuterungen zur Renteninformation

        Hier erhalten Sie die Erläuterungen zur aktuellen Renteninformation der PKDW.

      • Explanatory notes to your pension information

        Please find the explanatory notes to your current pension information here.

      • Terminverlegung PKDW-Seminar 2021

        Das ursprünglich für den 6. Mai 2021 geplante PKDW-Seminar zu aktuellen Themen in der Betrieblichen Altersversorgung wird verschoben auf den 7. September 2021.

      • Rechengrößen 2021

        Die aktuellen Rechengrößen in der Sozialversicherung finden Sie in einer Übersicht unter Rechengrößen 2021.

      2020

      • Tarifzinsabsenkung

        Die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft aktualisiert ab 01.01.2021 ihr Tarifsystem mit neuen Rechnungszinsen sowohl für neue als auch für bestehende Mitgliedschaften, um der langanhaltenden Niedrigzinsphase auf dem Kapitalmarkt sowie den biometrischen Veränderungen in Bezug auf die Lebensdauer, entgegenzuwirken.

        Um eine gleichbehandelnde Überschussbeteiligung in der Zukunft gewährleisten zu können, wird der Tarifzins für bereits bestehende Mitgliedschaften auf 0,4 % herabgesetzt. Dieser Zins gilt ausschließlich für zukünftige Beiträge ab 01.01.2021, bereits bestehende Anwartschaften sind hiervon nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.

        Neumitglieder ab 2021 beginnen mit einem Basiszins von 0,25 %.

        Die Mitgliederversammlung hat diese Vorgehensweise der Vereinheitlichung des Zinsniveaus für bereits bestehende Mitgliedschaften sowie die Reduzierung des Tarifzinses für neue Mitgliedschaften am 26.06.2020 beschlossen.

        Mit diesen Maßnahmen handelt die PKDW vorausschauend und eigenständig, ohne konkrete Empfehlung der BaFin, im Sinne ihrer Mitglieder und Rentner. Eine freiwillige Überprüfung auf Verbesserungen oder Rücknahmen dieser Maßnahmen findet regelmäßig statt.

      • Erläuterungen zur Renteninformation
      • Explanatory notes to your pension information
      • Häufig gestellte Fragen zur Renteninformation
        Erhalte ich wie bisher noch einen Kontoauszug (Aufrechnungsbescheinigung) für 2019?

        Nein. Die neue Renteninformation ersetzt den bisherigen Kontoauszug. Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen wurde der bisherige Kontoauszug überarbeitet. Wir haben die Renteninformation neu gestaltet und um neue Informationen ergänzt, z.B. Informationen zu Ihren Optionen und ggf. zum Berufsunfähigkeitsschutz.

        Wie hoch ist meine monatliche Rente?

        In dem Text unter der Tabelle „Übersicht Ihrer eingezahlten Beiträge und Ihre erreichte Jahresrente“ ist Ihre monatliche Rente zu dem genannten Rentenbeginn ausgewiesen.

        Ich habe die Option Kapitalleistung. Wie hoch ist die Leistung?

        In dem Text unter der Tabelle „Übersicht Ihrer eingezahlten Beiträge und Ihre erreichte Jahresrente“ ist als Alternative zur Rente die Option auf eine Kapitalleistung beschrieben. Der Betrag der Einmalzahlung zu dem angenommenen Rentenbeginn ist dort genannt.

        Wie ist mein Rentenbeginn in der Renteninformation festgelegt?

        Wir haben für alle Empfänger der Renteninformation, die noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, den 01. des Monats, der auf den Monat der Vollendung des 65. Lebensjahres folgt oder damit zusammenfällt, als Rentenbeginn für alle Berechnungen in der Renteninformation gewählt. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres ist regelmäßig eine abschlagsfreie Inanspruchnahme Ihrer Pension möglich.
        Sie können Ihren Rentenbeginn bei der Pensionskasse flexibel bis spätestens zur Vollendung des 68. Lebensjahres wählen.
        Haben Sie bereits eine Leistung beantragt, gilt der beantragte und bestätigte Termin für Ihre Leistungen. Der Datenstand der Renteninformation basiert auf dem Stand 31.12. des Vorjahres.

        Wie ist die angenommene Verzinsung in den Vorausberechnungen?

        In der Vorausberechnung I wird mit Ihrem derzeitigen Tarifzins ohne zukünftige Überschüsse gerechnet. In der Vorausberechnung II wird angenommen, dass zukünftige Beiträge in unseren derzeit für das Neugeschäft offenen Tarif mit einem Tarifzins von 0,9% p.a. gezahlt werden. Dabei wird ein Gesamtzins für alle Vertragsteile von 1,5% p.a. angesetzt.

      • Informationen zum Umgang der PKDW mit dem COVID19-Virus

        Sehr geehrte Mitglieder und Trägerunternehmen der PKDW,

        die durch das Corona-Virus vielfach ausgelösten Herausforderungen im beruflichen und privaten Umfeld treffen uns momentan alle gleichermaßen und fordern von jedem ein Umdenken und Umstrukturieren ihres bisherigen Lebensalltags.

        Auch wir als Pensionskasse haben zeitnah reagiert, um die tägliche Geschäftstätigkeit unter gleichzeitiger Berücksichtigung eines umfassenden Gesundheitsschutzes unserer Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter zu sichern. Deshalb arbeiten diese bis auf weiteres fast alle im Homeoffice. 

        Gleichwohl haben wir den Anspruch, dass unsere Servicequalität Ihnen gegenüber so gut wie möglich aufrechterhalten wird. Deshalb stehen wir Ihnen selbstverständlich für Ihre Anfragen und Auskunftswünsche gern weiter zu Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es im Einzelfall zu Verzögerungen und telefonisch zu Überlastungen kommen kann.

        Bitte nutzen Sie aus diesem Grund auch unseren sehr ausführlichen Informations- und Downloadbereich hier auf unserer Homepage oder verwenden unsere Kontaktformulare, die wir jeweils in den Rubriken für Unternehmen und Versicherte hinterlegt haben. Wir melden uns dann bei Ihnen.

        Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bitte bleiben Sie gesund!

        Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PKDW

         

      2019

      2018

      • Rechengrößen 2019

        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen­verordnung 2019 vorgelegt.

        In seiner Sitzung am 23.11.2018 hat auch der Bundesrat der Änderung zugestimmt. Damit stehen die endgültigen Werte der Sozialversicherung fest, die ab 01.01.2019 im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten.

        Wir haben die Rechengrößen 2019 in einer Übersicht für Sie zusammengestellt.

      • PKDW veröffentlicht Leitartikel in der VersicherungsPraxis

        In der Ausgabe 10-2018 der "VersicherungsPraxis", Fachzeitschrift des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. (www.gvnw.de), veröffentlichte die Pensionskasse den Artikel "Happy Birthday, liebes Betriebsrentenstärkungsgesetz" zum Titelthema "Betriebliche Altersversorgung".

        Hier gelangen Sie direkt zum Artikel.

        Wenn Sie einen Sonderdruck wünschen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an . 

      • Keine Beitragspflicht bei nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses privat fortgeführten Pensionskassenverträgen

        Das Bundesverfassungsgericht hat mit am 04.09.2018 veröffentlichtem Beschluss (1 BvR 100/15; 1 BvR 249/15) entschieden, dass Rentenleistungen einer Pensionskasse unter bestimmten Voraussetzungen in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) nicht beitragspflichtig sind.

        Bislang unterlagen Leistungen aus privat fortgeführten Pensionskassenverträgen der vollen Beitragspflicht. Das Bundesverfassungsgericht erkennt nun einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, sobald auch solche Versicherungsbeiträge zur Bemessung der Beitragshöhe berücksichtigt werden, die der Arbeitnehmer selbst und privat nach Ende des Arbeitsverhältnisses an die Pensionskasse gezahlt hat. Der aus diesen Versicherungsbeiträgen erreichte Anteil an der Rentenleistung sei mit Leistungen aus privaten Lebensversicherungsverträgen vergleichbar, bei denen generell keine Beitragspflicht besteht. Das Bundesverfassungsgericht überträgt mithin die bereits im Jahr 2010 für Direktversicherungsverträge gefassten Grundsätze auch auf Pensionskassenverträge.

        Weitere Informationen sind unter der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu finden.

      • PKDW-Seminar am 14. März 2018

        Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Wesentliches Ziel des BRSG ist es, die Betriebliche Altersversorgung insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verbreiten.

        Welcher Handlungsbedarf damit in den Unternehmen entsteht, erfahren Sie in unserem PKDW-Seminar am 14.03.2018 in Duisburg.

      • Neue Rechengrößen für 2018

        Mit Einführung des BRSG erfolgt eine deutliche Ausweitung der steuerlichen Förderung von Beiträgen in die Betriebliche Altersversorgung:

        Für das Jahr 2018 dürfen wieder 4 % der Beitragsbemessungs-grenze der deutschen Rentenversicherung (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei in die Betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Dies sind in diesem Jahr 3.120 Euro. Darüber hinaus können weitere 4 % der BBG steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig in die BAV eingezahlt werden.

        Damit liegt die steuerlich geförderte Höchstgrenze für 2018 bei 6.240 Euro.

        Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Rechengrößen 2018.

      2017

      • Gastbeitrag der PKDW im dbr-Webmagazin

        Die PKDW veröffentlicht einen Gastbeitrag im dbr-Webmagazin (Deutsche Betriebsrente Datentreuhand e.V.)

        Hier gelangen Sie zu unserem Gastbeitrag zum BRSG-Seminar vom 19.10.2017 sowie zum Eintrag als strategischer Partner des dbr-Webmagazins. 

      • Schwerpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

        Jennifer Gudatke und Andreas Fritz verfassten für den Management Circle einen Artikel zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.

        Die Links zur Internetseite des Management Circles finden Sie hier:

      • Erfolgreiches PKDW-Seminar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

        Am 19.10.2017 fand auf Einladung der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW) eine außerordentliche Tagung zu dem Thema "Betriebsrenten-
        stärkungsgesetz - Änderungen und Herausforderungen" in Duisburg statt. Trotz der sehr kurzfristigen Vorlaufzeit von sechs Wochen folgten bundesweit über 60 Teilnehmer aus Wirtschaft, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften der Einladung der Pensionskasse, um die ab 01.01.2018 geltenden wesentlichen Neuerungen im Betriebsrentenrecht gemeinsam zu erörtern.

        Neben fachlich konzentrierten Vorträgen, die allen Teilnehmern einheitlich zu einem detaillierten und aktuellen Wissensniveau verhalfen, bot insbesondere das sich in die Veranstaltung integrierte Diskussionsforum umfangreichen Raum für eine sehr angeregte Auseinandersetzung mit Einzelfragen zum BRSG.

        Die Rückmeldungen der Teilnehmer waren durchweg positiv. Insgesamt wurde deutlich, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz eindeutig bei Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern angekommen ist.

      • Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz

        Nach Zustimmung des Bundesrates am 7. Juli 2017 wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Mit den Neuregelungen zur Betrieblichen Altersversorgung soll u.a. der Verbreitungsgrad der BAV insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen erhöht und die BAV-Beteiligung von Geringverdienern attraktiver gestaltet werden.

        Welche Änderungen sich im Einzelnen ergeben, haben wir für Sie in unserem Infoblatt zum Betriebs­rentenstärkungsgesetz zusammen­gefasst.

      2016

      • Neue Rechengrößen für 2017

        Am 25.11.2016 hat der Bundesrat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung zugestimmt. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist gestiegen: im Jahr 2017 können bis zu 3.048,00 Euro (4% der BBG (West)) steuer- und sozialversicherungsfrei in die Betriebliche Altersversorgung eingebracht werden.

        Hier erhalten Sie eine Gesamtübersicht der Rechengrößen 2017

      • Rechnungszins sinkt für Neuversicherungen ab 2017 auf 0,9%

        Als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase hat das Bundesministerium der Finanzen die Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungen von derzeit 1,25% auf 0,9% festgelegt. Dies gilt für Neuversicherungen ab dem 01.01.2017. Auch der Tarif der PKDW wird dementsprechend angepasst, sodass der Rechnungszins für Neuversicherte ab 2017 ebenfalls auf 0,9% herabgesetzt wird. Jedoch fallen bei der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit weder Provisionen noch Abschlusskosten an.

        Die tarifgemäße Leistung können Sie über unseren Tarifrechner ermitteln. In Kürze wird dieser auch für den neuen Tarif (ab 2017) zur Verfügung stehen.

      • Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2016

        Die Beitragsbemessungsgrenzen der allgemeinen Rentenversicherung sind im Jahr 2016 gestiegen. In diesem Jahr können wieder bis zu 4 % der BBG (West) steuer- und sozialversicherungsfrei in die Betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Für 2016 sind dies 2.976,– € im Jahr, also monatlich 248,– €.

        Auch die Rechengrößen in der Sozialversicherung haben sich geändert. Eine Gesamtübersicht der neuen Rechengrößen erhalten Sie hier.

      2015

      • Gesetzgeber kippt Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Inflationsausgleich bei Pensionskassenrenten

        Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.09.2014 (u.a. Az.:  3 AZR 620/12) traf die Betriebliche Altersversorgung mit deutlicher Wirkung.

        Das Gericht vertrat entgegen der bislang gängigen Praxis die Auffassung, Renten von Direktversicherungen und Pensionskassen, die dem Arbeitnehmer vor dem 16.05.1996 versprochen wurden, seien generell durch den Arbeitgeber um den Inflationsausgleich gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG anzupassen. Hintergrund ist die Bezugnahme auf den Höchstzinssatz der Deckungsrückstellungsverordnung in der einschlägigen Vorschrift des § 16 Abs. 3 Ziffer 2 BetrAVG.

        Der Gesetzgeber reagierte schnell und nutzte die für das Jahr 2015 anstehende Umsetzung der europarechtlichen Mobilitätsrichtlinie (RL 2014/50/EU) in deutsches Recht, um eine Änderung der streitigen Vorschrift voranzutreiben. Am 18.12.2015 passierte das Gesetzesvorhaben nun den Bundesrat. Die Bezugnahme auf den Höchstzinssatz wurde gestrichen. Der Gesetzgeber versperrt so den von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung eingeschlagenen Weg.

      • Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2015

        Die Beitragsbemessungsgrenzen der allgemeinen Rentenversicherung sind im Jahr 2015 gestiegen. In diesem Jahr können wieder bis zu 4% der BBG (West) steuer- und sozialversicherungsfrei in die Betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Für 2015 sind dies 2.904,- € im Jahr, also monatlich 242,- €.

      • Tarifzins sinkt für Neumitglieder auf 1,25 %

        Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat beschlossen, den Höchstrechnungszins für Neuversicherte ab dem 01.01.2015 von 1,75 % auf 1,25 % zu senken. Auch die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft setzt diese Regelung zum geplanten Zeitpunkt um. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) kommen bei uns jedoch ohnehin 100% der zugeteilten Überschüsse unseren Versicherten zugute. Gewinne werden nicht an Aktionäre weitergegeben, sondern allein dazu genutzt, Anwartschaften und Leistungen unserer Mitglieder und Rentner zu erhöhen.

      2014

      • 11.07.2014 – Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) durch Bundesrat bestätigt

        Das am 04.07.2014 durch den Bundestag beschlossene LVRG wurde heute durch den Bundesrat bestätigt.

        Ziel des neuen Gesetzes ist es, die gesetzlichen Vorgaben für Lebensversicherungen an die Risiken eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes anzupassen.

        Hier die wichtigsten Änderungen:

        • Der Rechnungszins für Neuverträge soll mit Wirkung ab 01.01.2015 von derzeit 1,75 % auf dann 1,25 % abgesenkt werden.
        • Änderungen bei der Überschussbeteiligung:
          • Bisher standen den Versicherten bei Vertragsende 50 % der Bewertungsreserven zu. Dazu zählen insbesondere Kursgewinne von festverzinslichen Wertpapieren.
            Zukünftig muss das Versicherungsunternehmen diese Gewinne nur noch ausschütten, wenn sie den »Sicherungsbedarf« übersteigen. Hierzu wird von den Versicherungsunternehmen monatlich geprüft, ob die Garantieversprechen an Ihre Versicherten dauerhaft erfüllt werden können. Ist dies nicht der Fall, dürfen die Bewertungsreserven gekürzt werden – bis zu einer kompletten Streichung der Bewertungsreserven.
          • Dagegen werden Versicherte werden zukünftig mit 90 % statt wie bisher mit 75 % an den Risikogewinnen beteiligt – zum Nachteil der Aktionäre. Risikogewinne entstehen z.B. durch die Anwendung von Sterbetafeln mit einer im Nachhinein zu vorsichtigen Prognose.
        • Ausschüttungen an Aktionäre unterbleiben, wenn die Gefahr besteht, dass Garantiezusagen nicht erfüllt werden können.
        • Der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten wird von 40 auf 25 Promille gesenkt.
        • Wie bisher schon bei den Riester-Renten geregelt, sollen ab Januar 2015 die Gesamtvertriebskosten offen gelegt werden.

        Einige der gesetzlichen Neuregelungen haben für die PKDW keine Relevanz, da wir z.B. keine Abschlusskosten erheben und auch keine Zahlungen an Aktionäre anfallen.

        Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

      • »Rente 63« – Wer bekommt sie und welche Auswirkungen hat sie auf die Betriebliche Altersversorgung?

        achdem das Kabinett den Gesetzentwurf zur »Rente 63« am 29.01.2014 beschlossen hatte, wurde das Gesetz am 23.05.2014 durch den Bundestag verabschiedet. Am 13.06.2014 passierte das Rentenpaket den Bundesrat und kann somit am 01.07.2014 in Kraft treten.

        Bei der »Rente 63« können besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagsfreie Altersrente vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beziehen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur für Versicherte, die vor dem 01.01.1953 geboren sind und deren Rente ab dem 01.07.2014 beginnt. Der Bezug einer Altersrente ohne Abschläge bereits ab Alter 63 ist somit lediglich für den Geburtsjahrgang 1952 und besonders langjährig Versicherte, die zwischen dem 01.07.1951 und dem 31.12.1951 geboren sind, möglich.

        Für Versicherte die nach dem 31.12.1952 geboren sind, steigt die Altersgrenze für den Bezug der abschlagsfreien Altersrente mit jedem Jahrgang um 2 Monate. Wer ab dem 01.01.1964 geboren wurde, kann also weiterhin auch nach 45 Beitragsjahren erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente ohne Abschläge beziehen.

        Durch die abschlagsfreie Rente mit 63 soll jahrzehntelange Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege honoriert werden. Bei der Bemessung der 45 Beitragsjahre werden kurzzeitige Unterbrechungen der Erwerbsbiografie (i.d.R. Bezug von Arbeitslosengeld I, Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld u.a.) angerechnet.

        Die geschilderten Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Höhe von Betriebsrenten und gelten unmittelbar nur für die gesetzliche Rentenversicherung.

        In der Gesetzesbegründung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes zu den Auswirkungen auf die Betriebliche Altersversorgung heißt es:
        »Die zeitlich befristete Sonderregelung, nach der für besonders langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ein abschlagsfreier Rentenbezug ab dem Alter von 63 Jahren ermöglicht wird [...], soll nicht für Betriebsrenten gelten.«

        Dies wurde auch durch Andrea Nahles auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung am 06.05.2014 in Berlin bestätigt.

        Umfangreiche Informationen zu Leistungen und notwendigen Voraussetzungen finden Sie unter www.rentenpaket.de.

      • Bessere zwischenstaatliche Mobilität für Arbeitnehmer

        Am 20. Mai 2014 ist die sogenannte Mobilitätsrichtlinie in Kraft getreten. Ziel der EU ist es, dem Arbeitnehmer den Anspruch auf Übertragung seiner unverfallbaren Anwartschaft auf einen neuen Arbeitgeber zu ermöglichen. Somit sollen Betriebsrentenansprüche künftig nicht mehr nach fünf, sondern bereits nach drei Jahren unverfallbar sein, sofern der Arbeit-nehmer zum Zeitpunkt des Arbeitgeberwechsels das 21. Lebensjahr vollendet hat (bisher: 25. Lebensjahr). Im Falle von dynamischen Zusagen (z.B. in Anknüpfung an das Gehalt) ist nun auch die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft vom ehemaligen Arbeitgeber zu dynamisieren.
        Der ausscheidende Mitarbeiter wird dann so gestellt wie ein Arbeitnehmer, der weiterhin im Unternehmen beschäftigt ist, jedoch keine weiteren Ansprüche hinsichtlich zukünftiger Dienstzeiten erwirbt. Auch für Abfindungen von Kleinstanwartschaften soll die Zusage des ausscheidenden Mitarbeiters nötig sein.

        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, dass die Richtlinie, die zunächst nur für den Wechsel ins EU-Ausland vorgesehen ist, auch für innerstaatliche Arbeitsplatzwechsel wirksam wird.

        Die geplanten Neuregelungen sind jedoch erst mit Übergang der Richtlinie in nationales Recht gültig – spätestens zum 21. Mai 2018. Versorgungssysteme, die bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie geschlossen wurden, sind von den Erneuerungen nicht betroffen. Offene Versorgungssysteme sind erst für die Beschäftigungszeit ab tatsächlicher Umsetzung in nationales Recht von den Änderungen berührt.

      • Neue BBG ab 01.01.2014

        Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steigt im nächsten Jahr! Ab 01.01.2014 können daher jährlich bis zu 2.856 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.

      2013

      • PKDW stellt um auf SEPA

        Die SEPA-Umstellung erfolgt offiziell zum 01. Februar 2014, die Banken sind aber bereits in der Lage, die IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) zu verarbeiten.

        Bitte nutzen Sie spätestens ab dem 01.02.2014 ausschließlich die folgende Bankverbindung bei der Commerzbank Duisburg:

        • IBAN Nr.: DE92350800700207927600
        • BIC-Code: DRESDEFF350
      • Stiftung Warentest: Die PKDW bietet höchste Leistung für alle Branchen

        Die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW) bietet von den für alle Branchen offenen Pensionskassen die höchste tarifgemäße Leistung mit flexibler Beitragsgestaltung und der jederzeitigen Wiederaufnahme der Zahlung ohne damit verbundene Kosten.

        Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Stiftung Warentest, die in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest veröffentlicht wurde. Finanztest hatte die Renten und Kapital­leistungen von 23 Pensions­kassen untersucht. 15 davon sind Pensions­kassen privater Lebens­versicherer (Aktiengesell­schaften), die übrigen acht Versicherungs­ver­eine auf Gegen­seitig­keit oder Branchen­einrichtungen. Die Ergeb­nisse unterscheiden sich deutlich: Für den Modell­kunden im Testfall sind tarifgemäße Monats­renten zwischen 134 Euro und 170 Euro möglich; die PKDW erreicht eine Monatsrente in Höhe von 169 Euro. Nur die Soka-Bau bietet noch einen Euro mehr als die PKDW. Ihr Tarif steht allerdings nur den Beschäftigten der Baubranche offen.

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        Bitte teilen Sie uns dafür eine E-Mail mit Ihrer Adresse an info@pkdw.de. Oder rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0203 99219 0 an.

    Veröffentlichungen

    Zahlen und Fakten. Sie möchten sich über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Pensionskasse informieren? Die Geschäftsberichte der PKDW stehen hier zum Download für Sie bereit. Zusätzlich finden Sie in dieser Rubrik alle Ausgaben der VISION, unserer Fachzeitschrift, die zum Ende eines jeden Jahres erscheint. In der VISION stellen wir Ihnen die aktuellen Rechengrößen für das kommende Jahr bereit, informieren über anstehende Termine und berichten über vergangene, aktuelle und künftige Thematiken in der BAV-Welt.

    • Geschäftsberichte

      Geschäftsbericht 2022

      (…) das Jahr 2022 war außergewöhnlich – selten gab es eine Phase mit so vielen Krisen zur gleichen Zeit. Der Krieg in der Ukraine, die Lockdown-Serie mit globalen Lieferkettenunterbrechungen, explodierende Energiepreise und eine aus dem Ruder gelaufene Inflation. In der Folge zogen die Notenbanken ihre Zinsen deutlich an und sorgten dadurch für starke Kursrückgänge auf nahezu allen Kapitalmärkten. Hinzu kam ein erneut heißer Sommer und ein milder Winter mit Rekordtemperaturen, die die weltweite Klimaveränderung wieder deutlich in unser aller Bewusstsein gerückt haben (…)

      Geschäftsbericht 2021

      (…) das Jahr 2021 war ein Jahr, das uns sowohl organisatorisch als auch menschlich sehr gefordert hat. Die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen ist noch nicht überwunden. Die dramatischen Klimaereignisse an der Ahr und der Erft im Sommer haben die Klimakrise wieder in das Zentrum unseres Bewusstseins gerückt, die schließlich auch in einen politischen Machtwechsel in Deutschland mündeten. Das dauerhafte Niedrigzinsumfeld bleibt dabei unser ständiger Begleiter, dem wir uns stellen müssen (…)

      Geschäftsbericht 2020

      (...) wir blicken auf ein Jahr zurück, dass wir alle so noch nicht erlebt haben! Es hat uns intensiv spüren lassen, dass viele Dinge nicht selbstverständlich sind. Wir sind immer noch weit entfernt von einem normalen Leben, das wir aus der Zeit vor der Pandemie kannten, auch wenn inzwischen Impfstoffe gegen das Virus in Rekordzeit entwickelt wurden und die Aussicht auf Besserung täglich wächst (...)

      Geschäftsbericht 2019

      Geschäftsbericht 2019

      (…) auch wenn der Rückblick auf das vergangene Jahr nach den diesjährigen einschneidenden Veränderungen durch die Ereignisse um das Coronavirus schwerfällt, macht es dennoch Sinn, auf ein gutes Jahr unserer Pensionskasse zurückzublicken. Das abgelaufene Jahr 2019 war in Bezug auf die Erträge auf den Kapitalmärkten ein Ausnahmejahr, das in scharfem Kontrast zum Vorjahr und den Entwicklungen im ersten Quartal 2020 steht (…)

      Geschäftsbericht 2018

      Geschäftsbericht 2018

      (…) das vergangene Jahr war auf den Märkten, auf denen die Pensionskasse tätig ist, von zurückhaltenden Entwicklungen geprägt. In der deutschen Betrieblichen Altersversorgung hat das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz nicht die erhoffte Initialwirkung gezeigt. Vielmehr ist im ersten Jahr seit in Kraft treten des Gesetzes ein Fehlstart zu konstatieren. Erkennbar wurde die Bedeutung steuerlicher Anreize überschätzt. Im Gegensatz zur PKDW verzeichneten viele Marktsegmente Einbußen, die Beitragseinnahmen waren in vielen Bereichen sogar rückläufig (…)

      Geschäftsbericht 2017

      Geschäftsbericht 2017

      (…) im vergangenen Geschäftsjahr konnten wir ein gutes Jahresergebnis erwirtschaften, unsere Bilanz stärken und die zukünftige Entwicklung durch einen weiteren Beitragsanstieg absichern. Diese Entwicklungen finden vor dem Inkrafttreten des Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) statt und verdienen demnach entsprechende Einschätzung. Erst das vergangene Geschäftsjahr brachte das langersehnte und am 17.08.2017 beschlossene BRSG, das am 01.01.2018 in Kraft trat und die Betriebliche Altersversorgung in den kommenden Jahren stärken und weiterverbreiten soll (…)

    • VISION – Die PKDW-Zeitschrift

      VISION 2023

      In dieser Ausgabe:

      • Wege zur Generationengerechtigkeit in Gegenwart und Zukunft
      • Die Firmenberatung der PKDW: Ihr Partner für eine sichere Zukunft
      • Zinsentwicklung - ESG / Nachhaltigkeit
      • Vorstandswechsel bei der PKDW 
      • u.v.m.

      VISION 2022

      In dieser Ausgabe:

      • Betriebliche Altersversorgung - In the Middle of Nowhere - oder doch schon am Ziel?
      • Änderungen der Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen im Tarif A zum 01.10.2022
      • Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
      • u.v.m.

      VISION 2021

      In dieser Ausgabe:

      • Nach der Wahl ist vor der Wahl - Die Reformen in der (Betrieblichen) Altersversorgung
      • PSV - Es ist geschafft!
      • u.v.m.
      VISION 2020

      VISION 2020

      In dieser Ausgabe:

      • Die Betriebliche Altersversorgung weiter in Bewegung
      • Pensionskassenrenten in Zukunft stärker abgesichert!
      • u.v.m.
      VISION 2019

      VISION 2019

      In dieser Ausgabe:

      • "BRSG - Bin ratlos, schlimm genug"?
      • Der Kontoauszug 2020 – die neue Renteninformation für alle Mitglieder der PKDW
      • u.v.m.
      VISION 2018

      VISION 2018

      In dieser Ausgabe:

      • Wie schnell ist mal wieder nichts passiert - Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      • Betriebsrentenstärkungsgesetz - und sonst so?
      • u.v.m.
    • Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik
    • Erläuterungen der Mitwirkungspolitik
    • Erklärung zur OffenlegungsVO

      Offenlegung gemäß Offenlegungsverordnung durch die PKDW

      Artikel 3: Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

      Wir verfolgen verschiedene Strategien, um Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Kapitalanlagen zu berücksichtigen und zu minimieren.

      • Auswahl von Asset Managern, die über ESG Zertifizierungen und entsprechende Ressourcen zur Risikoeinschätzung und -monitoring verfügen sowie ESG-Reportings erstellen.
      • Intensives Research und Due Diligence insbesondere im Hinblick auf ESG-Faktoren beim Erwerb von Alternative Funds. Dies können Belange des Umwelt- und Arbeitsschutzes sein, Kinderarbeit, Auswirkung des Investments auf lokale Gemeinschaften, Korruption, Steuerpolitik oder sonstige relevante Faktoren.
      • Die Vorlage von belastbaren wissenschaftlichen Angaben zu Emissions- und Leistungsdaten (ggf. CO2-Emissionsdaten)
      • Regelmäßige Hinzuziehung auch externer Berater im Hinblick auf Risikofragen
      • Zukünftig auch ein regelmäßiges ESG-Reporting und ESG-Scoring.
      • ESG-Aspekte werden bei jeder Investitionsentscheidung berücksichtigt und dokumentiert. Uns ist die Prüfung von Nachhaltigkeitsrisiken sehr wichtig und dieses Thema wird vor jeder Transaktion besprochen und idealerweise anhand von quantifizierbaren Informationen beurteilt.

      Artikel 4: Strategie zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen

      Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (Proportionalität) berücksichtigt die Pensionskasse gem. Art. 4 (1) b) der EU-OV keine möglichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihren gesamten Investitionsentscheidungen.

      Die in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards) der europäischen Aufsichtsbehörde in Brüssel geforderten umfangreichen Vorgaben an die Überprüfung entsprechender Einflüsse auf die Nachhaltigkeit bei jeder Anlageentscheidung können von der Pensionskasse nicht eingehalten werden. Die vorhandenen Ressourcen und die generelle Komplexität der Anlagenstruktur lassen eine vollumfängliche Umsetzung der geforderten Standards nicht zu. Insbesondere gilt dies für die jederzeitige Kontrolle der Vorgaben der technischen Standards im Falle der extern vergebenen Mandate aller Art.

      Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich an dieser Einschätzung zukünftig etwas ändern wird.

      Artikel 5: Vergütungspolitik

      Eine Kopplung unserer Vergütungspolitik an Nachhaltigkeitsrisiken findet derzeit nicht statt.

       

      Version: 2023.02 (Stand 19. Dezember 2023)

      Erläuterungen der Änderungen zur Vorversion 2023.01 (Stand 17. April 2023) gem. Art. 12 Abs. 1 der Offenlegungsverordnung:

      Die Informationen wurden überprüft, es gibt geringfügige redaktionelle Anpassungen. Zudem wurden die Artikel 6 OffenlegungsVO „Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken“ und Artikel 7 der TaxonomieVO entfernt, da sie in den vorvertraglichen Informationen berücksichtigt werden.

      Die Version 2023.01 sowie den Anpassungsgrund finden Sie hier.

      Die Version 2021.01 finden Sie hier.

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